Honorar
OBS ist eine reine Privatpraxis, die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Selbstzahlerbasis.
Firmen können nach § 3 Nr. 34 EStG Kosten für betriebliche Gesundheitsförderung bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerlich absetzen. Selbstständige machen die Kosten für Beratung und Training im Bereich Resilienz und Stressmanagement als Betriebsausgaben geltend.
Hinweise:
Anwendung der Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer wird wegen § 19 UStG nicht erhoben.
Aus hygienischen Gründen ist zur Zeit nur noch Kartenzahlung möglich. Um die Umwelt zu schonen, erhalten Sie Ihre Rechnung digital per E-Mail.
Einen Termin können Sie entweder telefonisch, über unsere Online-Terminvergabe oder durch das Ausfüllen des Kontaktformulars anfragen. Für Termine nach 20:00 Uhr oder am Samstag fällt ein Zuschlag von 25 % an.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage, um eine neue Vergabe zu ermöglichen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mir vorbehalte für Termine, die wiederholt abgesagt werden, gemäß § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen.